Dr. Koch Traumrealitäten
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Das Bieterverfahren


Immer mehr Verkäufer schätzen das Bieterverfahren als geeignete Marketingmaßnahme für Immobilien. Insbesondere Traumrealitäten oder Objekte, die schon längere Zeit erfolglos am Markt angeboten wurden, eigenen sich besonders dafür. Über den Ablauf sowie die Chancen und Risiken dieser Vermarktungsform beraten wir Sie gerne.

Ihre Immobilie wird zunächst in Zeitungsanzeigen und/oder im Internet beworben, allerdings mit dem Hinweis auf das Bieterverfahren. Die Interessenten erhalten ein ausführliches, gut aufbereitetes Expose mit einem Ausrufungs- bzw. Richtpreis. Anschließend werden wie gewohnt Besichtigungstermine vorgeschlagen, wo mehrere Interessenten ihre "Mit-Bewerber" wahrnehmen können. Dadurch steigt das Interesse an Ihrer Immobilie, was die Höhe der Gebote beeinflusst.

Innerhalb weniger Wochen erhalten die Verkäufer erste schriftliche Kaufanbote. Ihnen bleibt die Entscheidung vorbehalten, ob Sie das abgegebene Höchstgebot annehmen. Erst ein schriftliches Anbot über den vorher vereinbarten Limitpreis, ist für den Verkäufer verbindlich. Dadurch unterscheidet sich das Bieterverfahren von einer Immobilienauktion oder einer Zwangsversteigerung.

Welche Objekte sind geeignet?
Grundsätzlich sind besondere Traumrealitäten mit guter Nachfrage dafür geeignet. Durch aufeinanderfolgende Besichtigungen und die gleichzeitige Anwesenheit mehrerer Interessenten erhöht sich die Attraktivität der Immobilie.

Aufklärung und Beratung ist notwendig.
Auch bei den potenziellen Bietern ist die Beratung sehr wichtig. Die Interessenten werden mit der Aussicht gelockt, ähnlich wie bei einer Versteigerung ein echtes Schnäppchen tätigen zu können.
Die Interessenten sind bei der Abgabe eines Gebotes viel stärker gefordert als bei einem Exposeangebot mit genauer Preisangabe, da sie sich selbst intensiv mit dem Wert der Immobilie beschäftigen müssen.

Wir empfehlen, den Interessenten einen Mindestpreis mitzuteilen um unrealistische Bieter abzuhalten, die lediglich auf Schnäppchenjagd sind oder nur ein hübsches Haus anschauen wollen. Da wir unsere Interessenten kennen, ist die Finanzierung kein Problem.

Rechtliche Aspekte
Dr. Koch Traumrealitäten wird bereits in der Werbung bei jedem einzelnen Objekt deutlich machen, dass es sich bei dem in einer Anzeige genannten Preis lediglich um einen "Richtpreis" und nicht um den Verkaufspreis handelt (z.B. "Gegen Gebot" oder "Bieterverfahren"). Ferner wird der Bieter darüber informiert, dass er mit Abgabe des Höchstgebotes nicht automatisch das Recht zum Kauf erwirbt. Der Eigentümer muss in jedem Fall seine Zustimmung erteilen.

Chancen und Risiken
Das Bieterverfahren bietet den Verkäufern die Chance bisher nicht für möglich gehaltene Höchstpreise zu realisieren. Die Vermarktungsdauer wird deutlich verkürzt werden, da Sie binnen 2- 3  Monaten konkrete Anbote erhalten.


Dr. Koch & Co. Ges.m.b.H. Straße: Gersthofer Straße 166 A1180 Wien Tel: +43-1-479 15 58 Fax: +43-1-479 31 63 Email: kochreal@kochreal.at
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